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   BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83   

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https://dejure.org/1985,7744
BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83 (https://dejure.org/1985,7744)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1985 - 2 AZR 536/83 (https://dejure.org/1985,7744)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - 2 AZR 536/83 (https://dejure.org/1985,7744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung vor erteilter Arbeitserlaubnis - Ausländische Arbeitnehmer - Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot - Unmöglichkeit der Leistung - Relevanz arbeitsrechtlicher Vereinbarungen - Fristlose Kündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75

    Arbeitsverhältnis: Ablauf der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83
    Das Fehlen der Arbeitserlaubnis führt in einem solchen Falle nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages (§ 134 BGB), sondern macht die Leistung im Sinne des § 275 BGB nur unmöglich und berechtigt den Arbeitgeber - wenn feststeht, daß die Arbeitserlaubnis weder beantragt oder erteilt wird -, das "Arbeitsverhältnis" fristlos oder fristgerecht zu beenden (BAG 29, 1 = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; BAG Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nr. 3 zu § 19 AFG; vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 4 zu § 19 AFG; vgl. ferner Becker/Braasch, Recht der ausländischen Arbeitnehmer, 2. Aufl., S. 60, 61; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 27 II 4, S. 103, 104; Woltereck, AR-Blattei "Ausländische Arbeitnehmer I" unter C II 1; Gagel, AFG, § 19 Rz 34; Weber/Paul, AFG, § 19 Anm. 2; Krebs, AFG, § 19 Rz 4).
  • BAG, 04.06.1963 - 5 AZR 16/63

    Vertragsparteien - Künftige Vertragsabreden - Beachtung der Schriftform - Abrede

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83
    Abgesehen davon, daß über die wesentlichen Punkte (Tätigkeit als Spitzendreher mit einem Stundenlohn von 14, 00 DM brutto) ohnehin Einigkeit bestand und der Vertrag im übrigen im Rahmen des Direktionsrechts oder der ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. MünchKomm-Kramer,BGB § 155 Rz 11, 12) ausgefüllt werden kann, stünde dem auch nicht ein etwaiges in Aussicht genommenes Schriftformerfordernis entgegen, da von diesem auch formlos abgerückt werden kann (BAG Urteil vom 4. Juni 1963 - 5 AZR 16/63 - AP Nr. 1 zu § 127 BGB).
  • BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71

    Fristlose Kündigung - Unwirksame fristlose Kündigung - Umdeutung -

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83
    Bei der gegebenen Sachlage ist jedoch auch in Betracht zu ziehen, ob die unwirksame fristlose Kündigung in ein vom Kläger allerdings abgelehntes Vertragsangebot auf sofortige einverständliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgedeutet werden kann (BAG Urteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 716/75

    Fürsorgepflicht - Ausländischer Arbeitnehmer - Fehlende Arbeitserlaubnis -

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83
    Das Fehlen der Arbeitserlaubnis führt in einem solchen Falle nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages (§ 134 BGB), sondern macht die Leistung im Sinne des § 275 BGB nur unmöglich und berechtigt den Arbeitgeber - wenn feststeht, daß die Arbeitserlaubnis weder beantragt oder erteilt wird -, das "Arbeitsverhältnis" fristlos oder fristgerecht zu beenden (BAG 29, 1 = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; BAG Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nr. 3 zu § 19 AFG; vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 4 zu § 19 AFG; vgl. ferner Becker/Braasch, Recht der ausländischen Arbeitnehmer, 2. Aufl., S. 60, 61; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 27 II 4, S. 103, 104; Woltereck, AR-Blattei "Ausländische Arbeitnehmer I" unter C II 1; Gagel, AFG, § 19 Rz 34; Weber/Paul, AFG, § 19 Anm. 2; Krebs, AFG, § 19 Rz 4).
  • BAG, 22.09.1983 - 2 AZN 252/83
    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83
    Mit der durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 1983 - 2 AZN 252/83 - zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klageziel weiter.
  • BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68

    Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur -

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83
    Ein in der beiderseitigen Absicht ohne Arbeitserlaubnis abgeschlossener und durchzuführender Arbeitsvertrag ist daher von Anfang an wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB nichtig (BAG 22, 22, 27).
  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83
    Das Fehlen der Arbeitserlaubnis führt in einem solchen Falle nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages (§ 134 BGB), sondern macht die Leistung im Sinne des § 275 BGB nur unmöglich und berechtigt den Arbeitgeber - wenn feststeht, daß die Arbeitserlaubnis weder beantragt oder erteilt wird -, das "Arbeitsverhältnis" fristlos oder fristgerecht zu beenden (BAG 29, 1 = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; BAG Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nr. 3 zu § 19 AFG; vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 4 zu § 19 AFG; vgl. ferner Becker/Braasch, Recht der ausländischen Arbeitnehmer, 2. Aufl., S. 60, 61; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 27 II 4, S. 103, 104; Woltereck, AR-Blattei "Ausländische Arbeitnehmer I" unter C II 1; Gagel, AFG, § 19 Rz 34; Weber/Paul, AFG, § 19 Anm. 2; Krebs, AFG, § 19 Rz 4).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2017 - L 6 U 82/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtslage für Probearbeit und unbezahlte Probearbeitsverhältnisse auch unter Berücksichtigung der Leitentscheidung des Bundessozialgerichts (14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 27, Rn. 17) noch nicht geklärt erscheint (siehe auch BSG, 30.10.1974 - 2 RU 50/73 - Rn. 2, juris; BSG, 13.3.1997 - 11 RAr 25/96 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 11, Rn. 27; weiter BAG, 18.6.1997 - 4 AZR 728/95 - Rn. 49, juris; BAG, 28.2.1985 - 2 AZR 536/83 - Rn. 18, juris; BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15 - Rn. 15, juris).
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